![]()
Darf es in den Ruhrwiesen einmal im Jahr an zwei Abenden auch nach 22 Uhr laut werden, wenn die Jugend dort beim Ruhrflair feiern möchte? Das ist die Frage, mit der sich am kommenden Mittwoch der Bürgerausschuss befasst. Grund dafür ist ein Bürgerantrag um eine Ausnahmegenehmigung.